In Sachen GVU
Die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU) ist eine Art Privatdetektei, die im Auftrag der Film- und Spiele-Industrie gewerbliche Urheberrechtsverletzer aufspüren soll. Ganz offensichtlich läuft dort derzeit einiges aus dem Ruder. Gestern informierte mich der Video-Hoster Vimeo, dass auf Veranlassung der GVU vier Videos von mir wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden (1), (2), (3), (4). Es handelt sich dabei um vier Folgen des Elektrischen Reporters, die wir im Auftrag des ZDF produziert haben. Die Autorenrechte aller vier Videos liegen bei mir. In Abstimmung mit dem ZDF stehen die Filme obendrein unter einer Creative-Commons-Lizenz. Unter bestimmten Bedingungen (keine kommerzielle Nutzung, Namensnennung der Urheber) dürfen die Filme also von jedermann/-frau weitergegeben, kopiert und republiziert werden. Eine Urhebrerrechtsverletzung kann hier also aus ersichtlichen Gründen überhaupt nicht vorliegen, zumal ein Großteil der Urheberreche bei mir liegen.
Kurz darauf erfuhr ich (Twitter sei Dank), das die GVU auch Alexander Lehmanns preisgekrönten Film "Du bist Terrorist" hat sperren lassen.
Ich habe gestern Abend per Fax bei der GVU eine Erklärung für diesen Amoklauf eingefordert. Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen "Irrtum", die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man "bemühe" sich derzeit um "Aufklärung" und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.
Diese "Erklärung" reicht mir natürlich nicht. Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber - also meiner - eingerichtet hat. Genau genommen hat die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.
Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist. Schließlich könnte nächste Woche ein übereifriger Praktikant und in der übernächsten Woche eine von der GVU beauftragte chinesische Klicktruppe meine Videos vom Netz nehmen lassen. Ganz offensichtlich hat die GVU ihre Leute nicht im Griff, aber das ist nicht meine Sache.
Auf mein telefonisches Angebot, diese Unterlassungserklärung von sich aus abzugeben, wollte Herr Leonardy nicht eingehen, daher hat mein Anwalt diese nun offiziell eingefordert. Fristsetzung: Donnerstag 12:00 Uhr.
Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.
Wörtlich habe ich Herrn Leonary gesagt: "Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort geback-upt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben."
Fortsetzung folgt.

