In Sachen GVU
Die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU) ist eine Art Privatdetektei, die im Auftrag der Film- und Spiele-Industrie gewerbliche Urheberrechtsverletzer aufspüren soll. Ganz offensichtlich läuft dort derzeit einiges aus dem Ruder. Gestern informierte mich der Video-Hoster Vimeo, dass auf Veranlassung der GVU vier Videos von mir wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden (1), (2), (3), (4). Es handelt sich dabei um vier Folgen des Elektrischen Reporters, die wir im Auftrag des ZDF produziert haben. Die Autorenrechte aller vier Videos liegen bei mir. In Abstimmung mit dem ZDF stehen die Filme obendrein unter einer Creative-Commons-Lizenz. Unter bestimmten Bedingungen (keine kommerzielle Nutzung, Namensnennung der Urheber) dürfen die Filme also von jedermann/-frau weitergegeben, kopiert und republiziert werden. Eine Urhebrerrechtsverletzung kann hier also aus ersichtlichen Gründen überhaupt nicht vorliegen, zumal ein Großteil der Urheberreche bei mir liegen.
Kurz darauf erfuhr ich (Twitter sei Dank), das die GVU auch Alexander Lehmanns preisgekrönten Film "Du bist Terrorist" hat sperren lassen.
Ich habe gestern Abend per Fax bei der GVU eine Erklärung für diesen Amoklauf eingefordert. Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen "Irrtum", die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man "bemühe" sich derzeit um "Aufklärung" und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.
Diese "Erklärung" reicht mir natürlich nicht. Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber - also meiner - eingerichtet hat. Genau genommen hat die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.
Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist. Schließlich könnte nächste Woche ein übereifriger Praktikant und in der übernächsten Woche eine von der GVU beauftragte chinesische Klicktruppe meine Videos vom Netz nehmen lassen. Ganz offensichtlich hat die GVU ihre Leute nicht im Griff, aber das ist nicht meine Sache.
Auf mein telefonisches Angebot, diese Unterlassungserklärung von sich aus abzugeben, wollte Herr Leonardy nicht eingehen, daher hat mein Anwalt diese nun offiziell eingefordert. Fristsetzung: Donnerstag 12:00 Uhr.
Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.
Wörtlich habe ich Herrn Leonary gesagt: "Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort geback-upt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben."
Fortsetzung folgt.


Der Elektrische Reporter ist also Opfer im täglichen Dronen-Krieg um das Urheberrecht geworden. Die GVU-Drone hat daneben geschossen.
Von "digitalem Vandalismus" zu sprechen, ist vielleicht verbal doch etwas sehr stark aufgerüstet. Aber von Kollateralschaden im Urheberrechtskrieg kann man wohl sprechen.
Du hast alles richtig gemacht und ich bin auf Do. gespannt!
Aber so wissen wir wenigstens mal wieder, was wir von diesem Verein halten sollen. Die bekräftigen damit doch nur die Vorurteile, die manche Leute gegen sie haben. Prima Sache! Weiter so, GVU, du blöde Kuh!
Und im Übrigen halte ich das nicht für übertrieben. Übertrieben ist das, was solche Vereine wie die GVU machen: Sich asozial benehmen, in dem man sich an kleinen Leuten bereichert, zum Beispiel von Jugendlichen Geldbeträge einfordert, die selbst ein durchschnittlicher, arbeitender Bürger nicht mal eben so bezahlen kann, und den Abmahnwahn voran treibt.
Dein Vorgehen kann ich absolut nachvollziehen und halte es keineswegs für übertrieben. Wenn mir das passieren würde, dann hätte ich auch Interesse daran, dass diese "Gesellschaft" nicht in meine Rechte eingreift, deren vehementen Schutz sie selbst so propagiert.
Aber gerade der letzte Satz macht deutlich, wer scheinbar Fehler machen darf und wer nicht.
Gerade die größten Lautsprecher unter den Urheberrechtsfanatikern sind oft seltsam milde, wenn es um die eigenen Taten geht. Beispiel: Börsenvereins-Justitiar Sprang bringt dieses Jahr schon das zweite Buch mit gesammelten (er würde bei anderen sagen: gestohlenen) lustigen Texten aus Todesanzeigen heraus. Ähnlich auch dieser Fall: Urheberrechtsverletzungen werden als Verbrechen hingestellt, Schutzrechtsberühmung soll aber ein Kavaliersdelikt sein. Dagegen muss endlich auf breiter Front vorgegangen werden, vor allem auch gegen die von Copyfraud strotzdenden Aktivitäten fast aller deutscher Bibliotheken und Archive.
@Autor
bitte wenden Sie sich doch an das ZDF und teilen Sie diesen den Vorfall mit. Mich würde zu gerne interessieren, was die Rechtsabteilung des ZDF dazu sagt, wenn ein Film, durch die Firma in Auftrag gegeben, einfach vom Netz genommen wird. Ebenso interessiert es mich, wie der Verein dazu kommt ein preisgekröntes (hier haben sicherlich Experten den Sachfall schon geprüft gehabt) Video vom Netz zu nehmen.
Danke für Ihren Einsatz.
Wieso darf ich Sie eigentlich nicht flattrn? Das würde ich doch so gerne ob Ihrer immer wieder hervorragenden Blogbeiträge.
Wohlgemerkt - die GVU hat hier unglaublichen Dummsinn veranstaltet, das steht ausser Frage. Aber Vimeo hat sich zumindest eine Beihilfe vorzuwerfen meiner Meinung nach ...
Jan
Die GVU wird das Ding schlicht nicht unterzeichnen - dann müsstest Du klagen, und bei dem Streitwert (den ich bein einem Teil, das sowieso unter CC steht, ziemlich klein ansetzen würde) dürfte das im Sand verlaufen. Selbst wenn sie verurteilt würden - dann nehmen die lieber das Urteil an und zahlen ein paar Tausend als zuzulassen, dass sie anschließend mit Unterlassungserklärungen überhäuft werden, wenn sich in der Szene verbreitet, dass die GVU Unterlassungserklärungen unterschreibt.
Die Hollywoodindustrie kann umgekehrt auf einen potentiellen Multi-Millionen-Dollar-Schaden verweisen - DAS ist ne Klage, die man (insbesondere als Privatmensch) doch lieber nicht am Hacken hätte, da unterschreibt man lieber so einen Wisch.
Das kommt davon, wenn man kommerziellen Unternehmen seine Inhalte "anvertraut".
Robert said...
Absolut notwendige Reaktion! Die GVU ist für die Menschheit so wertvoll wie Steuerberater.
"Copyright-Vandalismus im Namen der Gerechtigkeit"
Wünsch dir viel Erfolg!
Was mich an der Sache aber am meisten wundert, ist, dass vimeo die Videos anscheinend ohne vorherige Rücksprache oder Überprüfung der Urheberrechtslage vom Netz genommen hat. Wie kann das denn sein? Ich kann ja verstehen, dass man den eigenen Arsch an die Wand kriegen will, aber so geht es ja nun auch nicht. Wenn man sich mit einer solchen Plattform in die Öffentlichkeit wagt, bei der immer die Möglichkeit besteht, dass sie für Urheberrechtsverstöße genutzt wird, dann sollte man so ängstlich auch nicht sein dürfen. Der Reputation von vimeo hat dieser Vorgang meiner Meinung nach erheblich geschadet.
Mein Verhältnis zu Abmahnern ist eher ambivalent, aber in diesem Fall halte ich das Instrument der Abmahnung für durchaus angemessen.
Diese geldgierigen Sauger sollte man mal eine Abreibung verpassen, damit dieser Abmahn- und Kontrollwahn gestoppt wird.
Solche Firmen sind wie kleine Security Firmen, welche sich über das Gesetz stellen.
***
So, nachdem nun endlich, nach fast 60 Kommentaren, jemand die einzige Wahrheit gesagt hat, können wir die Diskussion wohl schließen?
Nein... Mensch, so ein Mist aber auch.
Dann muss ich doch zugeben:
Schön gemacht!
Ich finde es ja in Ordnung, wenn man seine Rechte durchsetzt, aber sowas geht nun gar nicht. Was würden die denn wohl sagen, wenn ich "aus Versehen" mal in deren Geschäfte herum fusche?
@PrePosterous:
So klein sicher auch nicht. Produktionskosten, Bekanntheitsgrad, Werbewirkung, und und und - da kann man doch sicher einiges einrechnen. Es handelt sich hier ja nicht um kleine Homevideos, sondern professionell gestaltete Videoproduktionen.
Und das diese eine enorme Werbewirkung für ihre Macher haben, sieht man ja auch.
http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/303c.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,709761,00.html
Schöne alte Welt. Vielleicht sollte man so einen harten Einschnitt auch heute mal wieder wagen und das "Urheberrecht" und auch Patente zeitlich stärker begrenzen. Sagen wir auf 1-5 Jahre.
Ich hoffe für die Betroffenen, dass sie in der Abmahnung der GVU eine ausreichende Genugtuung finden werden.
Eine Abmahnung durch Vimeo gegen die GVU auf Unterlassung zukünftig mit Hilfe falscher Behauptung nicht bestehender Uhrheberrechte einen Löschantrag zu stellen. Strafe 5T Euro pro Einzelfall der Wiederholung.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass so eine Abmahnung viel stärker wirken würde....
Para
Es wäre interessant gewesen zu schauen, wie die GVU dann reagiert hätte.
Bedeutet: Ein Hinweis, dass möglicherweise Urheberrechte verletzt werden, dürfte regelmäßig für eine Löschung reichen, aber als solcher nicht ohne weiteres angreifbar sein.
@Dirk: In der Realität dürfte als Fallback das Urheberrecht des jeweiligen Landes (ups, ....) gelten. Ist hier aber nicht relevant, denke ich. Da müsste man schon arg mit dem Verbreitungsrecht des Urhebers rumkonstruieren, in das eingegriffen wurde.
Kann man da nicht auf Schadensersatz klagen?
Redaktion www.indie-stars.de
Sehr schön, daß Du und Alexander dagegen vorgeht, aber eigentlich müßte jetzt die GVU mal auf den Tisch legen, was sie sonst noch alles dort zum Löschen angewiesen hat.
Und das wird mal wieder nicht passieren.
Deshalb: Sehr schön, je mehr Medienecho eine solche - in meinen Augen illegale - Aktion der GVU bekommt, umso besser.
Deshalb ein riesiges Dankeschön für Deine/Eure Zeit und Dein/Euer Geld, was Ihr da gerade reinsteckt.
Kann jeder den "möglichen Urheberrechtsverstoß" beim Anbieter melden oder muss er (mehr oder weniger glaubhaft) versichern den Rechtinhaber zu vertreten?
Hat Vimeo Chancen auf Schadensersatz für die ungerechtfertigten Beschuldigungen? Nach Beschreibung der GVU wurde ja offensichtlich jeder Link (zu einem Videoportal) für illegal gehalten (=fahrlässig).
Ich würde auch eine Abmahnung oder gar eine Klage nicht ausschließen. Diese Leute haben es mit diesen Methoden verdient, kräftig abgestraft zu werden.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen!
Wie es in den Wald hinein ruf, so schallt es auch wieder heraus
Klar haftet Vimeo bei der Meldung möglicher Urheberrechtsverletzung, aber nach meinem Empfinden hat Vimeo (Einnahmen = Werbung bei bestehenden Videos) doch schon einen Anspruch gegen die GVU darauf, das Unterlassen wird, Notifications ohne ausreichende Prüfung einzureichen. => Vertragsstrafe für jeden Fall der nicht begründeten/ungeprüften Einreichung. Aber INAYL ;)
Para
Du hast das bereits gut beschrieben mit deinem Schulhof Beispiel. Da bliebt nur zu sagen: Augen umd Auge, Zahn um Zahn. Oder mit den Worten von Felix von Leitner: "Wenn ihr mich fragt: verbrannte Erde. Keine Gefangenen."
Wird dir eigentlich das ZDF dabei helfen? Bei dem Gedanken mit dem Geld des ZDF die GVU respektive die GEMA verklagen krieg ich Tränen in die Augen :-)
Gutes Gelingen und meine Wertschätzung.
Sue the Bastards!
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und anstatt von Filmindustrie ruhig von Universal, Sony und Co reden. Die Lobbyisten haben sich den Verfolgerverein doch nur zugelegt, damit ihre Namen nicht mit negativer Presse einhergehen.
Aus eigener Erfahrung weiss ich das sich die GVU zum Teil mehr herausnimmt als sie darf, daher ist die Aktion angemessen.
Viel Erfolg !
PS: Schöner Satz mit der DVD auf dem FTP , er hat sicher geschluckt ;)
Diese "third party" stellte sich schließlich als das "Merlin Network" raus, einer jener Vereine, die sich das Durchsetzen von Copyrights auf die Fahnen geschrieben haben.
Unnötig zu sagen, dass wir weder von last.fm noch von Merlin jemals eine Erklärung oder Entschuldigung bekommen haben.
Ich habe das Material schließlich in mühsamer Kleinarbeit selbst wieder hochgestellt und warte jetzt darauf, dass der nächste Vollpfosten – dem es vollkommen egal ist dass es *meine* Musik ist und dass sie CC-lizenziert ist – angerannt kommt und sie wieder löschen lässt.
Vielleicht sollte ich ja nächstes Mal auch einen Anwalt beauftragen, das scheint mir die einzige Sprache zu sein, die gewisse Individuen verstehen.
Da müßte man doch Schadensersatz von der GVU für einen versauten Abend geltend machen können...
@Mario Sixtus
Übertreiben ist gar nicht möglich, das macht die GVU ja schon selbst. Bin auf die Fortsetzung gespannt.
Das beste ist dieses Sorry, als ob sich ein Mörder sich bei den Kindern seines Opfers der Schuld freikaufen könnte.
Auf netzpolitik wird gerade diskutiert, wie das denn ist mit der Creative Commons Lizenz, was ich hier auch mal poste: Offenbar ist ja der Elektrische Reporter unter der Creative Commons Lizenz “BY-NC-SA 3.0″ veröffentlicht. Verstößt die Einbettung bei Monsterstream (http://www.monsterstream.info/?v=25760) nicht gegen die CC-Lizenz und dürfte so ohne Namens- und Lizenznennung/-verlinkung gar nicht veröffentlicht werden? Wäre Monsterstream nicht sogar als “Kommerziell” einzustufen? (wenn über "Captain Ad" (und weitere) Werbung vor deinem Video geschaltet wird und somit dein Video zum Geldverdienen genutzt wird?) Auch sonst ist die Seite ja wohl (nur) auf Kohle aus, Layer-Ads überall, egal wohin man klickt.
Was meinst du?
Solche "Gesellschaften" dienen nur zu Durchsetzung monopolistischer Interessen, Einschränkung der Informationsfreiheit und letztlich auch der Bildung.
Für wehret den Anfängen ist es leider schon etwas zu spät, aber ich hoffe, das es jetzt endlich einige wach rüttelt.
Um einen meiner Vorredner aufzugreifen: Holt die Maschinengewehre raus!
Viel Glück.
.~.
Ich wünsch noch viel Spaß mit der GVU. Sag uns bescheid, ab wann wir das Popcorn bereithalten sollen :)
Wie auch immer: Herr Sixtus dem Blog fehlte etwas die journalistische Distanz. Beim nächsten Mal vielleicht nochmal drüber schlafen ;)
Gibt es ein Spendenkonto für dich? Der Anwalt muss ja bezahlt werden oder ist das kein Problem?
Könnt ihr bitte alle mal als nächten Preisträger die Preisverleiher vorschlagen? (Die OpSec GmbH vergibt jedes Jahr einen Preis für die "dreisteste Rechtsverletzung im Internet". Ich finde den haben sie sich redlich verdient dieses Jahr!) =)
Nochmal zur CC Lizenz und "dem bisschen Schwund": Schwächt es nicht Creative Commons und die Lizenzen, wenn auf die Durchsetzung bewusst verzichtet wird. Warum dann überhaupt eine Lizenz? Würde es nicht CC stärken, wenn auch darauf geachtet würde, dass die Bedingungen eingehalten werden? Sowohl von Monsterstream als auch jedem anderen? Wir wollen doch alle CC "stärken" und als besseres Lizenzmodell eingesetzt sehen, aber dazu gehört doch auch die Einhaltung der Regeln.
Das sollte man jetzt von der GVU
verlANGEN -das 1.000.000 mal in ein liniertes Schulheft zu schreiben und bis Donnerstag 12:00 abzugeben. (das wäre natürlich eine Aufgabe für den Geschäftsführer & nicht für den Praktikanten)
> http://www.dasschwarze-schaf.de
>
> Könnt ihr bitte alle mal als nächten Preisträger die
> Preisverleiher vorschlagen? (Die OpSec GmbH vergibt
> jedes Jahr einen Preis für die "dreisteste Rechtsverletzung
> im Internet". Ich finde den haben sie sich redlich verdient
> dieses Jahr!) =)
Done & Twittered!
gruß
:-) Mike
Deren Handels ist absolut gerechtfertigt. Nun hat ein deinstleister vion denen mal danebengeschossen. Kann passieren, Der Schaden ist für alle Beteligten sicherlich vertretbar, und hier wird mit Kriegsrethorik (fefe) und juristischen Mitteln bei minimalem eigenen Schaden zurückgeschossen.
Double Standards eben....
SH
Euer Link führt nur zu einer Seite *ohne* weitergehende Links. Nutzt diesen hier:
http://www.dasschwarze-schaf.de/html/aktion_schwarzes_schaf.html
Sieht mir nach ganz ganz großen asiatischen Raubkopiererschmieden aus!
Ich bin auf jeden Fall auf Donnerstag gespannt...
Drollige Logik: Kleiner schreibtisch = Gutmensch? Oh, der hat ein kleines Keramikfigürchen auf dem Tisch stehen, also kann er kein schlechter Mensch sein?
Ich sehe jedenfalls in deiner Aussage auch keine stichhaltige Begründung, die GVU verfolge und drangsaliere ja nur die ganz großen Bösen.
Solche Organisationen knüpfen ja an die Strukturen der Prä-1945 Ära an ...
Danke für diesen Beitrag.
Ich bin ja mal gespannt,.. oder haben die sich schon gerührt?
@iBot:
Ich kann leider nicht in die Media Sektion der GVU einsicht nehmen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass diese von dir geposteteten Pjhotos ernsthaft als Beweismittel taugen. Andererseits glaube ich kaum, dass sie in diesem zusammenhang ernsthaft genutzt werden sollen, sondern lediglich zu Dokumentationszwecken.
Warum soll ein Arbeitsplatz eines professionelle Seeders einer Warezgroup anders aussehen als auf den photos? Diese von dir angeführten Photos taugen weder in die eine richtung, noch in die andere.
"Ich sehe jedenfalls in deiner Aussage auch keine stichhaltige Begründung, die GVU verfolge und drangsaliere ja nur die ganz großen Bösen."
Nach zwei Minuten suche auf der GVU-seite gefunden:
http://www.gvu.de/27_Strategie.htm
vor allem die Abbildung zeigt m.E. gegen wen sich die GVU vornehmlich richtet. Release groups, sharehoster, first seeder, etc.
Von maßenabmahnungen sehe ich da wenig. Scheint aber den Mob hier nicht zu interessieren. Wenn man schonmal eine Fackel in der Hand hat, und sich angriffslustig versammelt hat, kann man auch jemanden lynchen.
S242