Lieber Christoph Keese
Lieber Christoph Keese,
wir beide sind ja selten einer Meinung. Zum Beispiel halte ich im Gegensatz zu Ihnen sehr wenig von der Idee eines Leistungsschutzgeldes, also einer Zwangsabgabe auf Internet-Nutzung, mit der die Verlage das wirtschaftliche Versagen ihrer presseähnlichen Angebote im Internet kompensieren möchten, eine Art bedingungsloses Grundeinkommen für Verleger, also.
(Und: Nein. Die Web-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen haben nicht die Bohne mit dem unternehmerischen Debakel der Verleger zu tun: Schauen Sie mal in die USA, wo der Medienwandel schon ein paar Schritte weiter vorangekommen ist. Dort gibt es quasi gar keine öffentlich-rechtliche Angebote im Web. Trotzdem stirbt dort eine Zeitung nach der anderen, und die Nachrichten-Angebote im Web haben alle zu kämpfen. Vielleicht reicht Ihnen dieser Fakt ja als Anregung für eine kleine Meditation über die Unterschiede zwischen Koinzidenz, Korrelation und Kausalität.)
Unsere Sicht auf die Welt im Allgemeinen und auf das Netz im Besonderen differiert noch in etlichen anderen Aspekten, deren Aufzählung müßig wäre. Wir beide arbeiten an gänzlich unterschiedlichen Zukunftsperspektiven.
Um so mehr freue ich mich, dass Sie einen kleinen Teilbereich meiner Arbeit ganz offensichtlich doch zu schätzen wissen: meine Fotografie. Für die Illustration Ihres Textes mit der Überschrift “Warum Bild.de kein Piratensender ist” auf Ihrem privaten, presseähnlichen Angebot namens “der presseschauder” verwenden Sie ein Portraitfoto von Markus Hündgen, das ich am 21.09.2009 geschossen habe.
Das Foto steht unter einer so genannten Creative Commons Lizenz (CC-BY-NC). Sollte Ihnen das nichts sagen und Ihre Zeit für eine kurze Google-Recherche nicht ausreichen, kläre ich sie gerne auf: Die Veröffentlichung dieses Fotos für nicht-kommerzielle Zwecke ist unter der Bedingung erlaubt, dass der Urheber genannt wird. Leider haben Sie diese Lizenzbedingung nicht eingehalten und mein Foto somit widerrechtlich auf Ihrem presseähnlichen Angebot publiziert.
Ich bin ganz offen mit Ihnen, mein lieber Christoph Keese, bisweilen lasse ich schon mal Fünfe gerade sein, wenn ein Blogger meine Fotos illegal verwendet. In Ihrem Fall ist es mir jedoch leider unmöglich, in den Langmut-Modus zu wechseln. Hier einige der Gründe:
- Die Axel Springer AG, für die Sie als Konzerngeschäftsführer tätig sind, verschickt Lizenzforderungen von mehreren hundert Euro an Internet-Publizisten, die aus dem in Ihrem Hause erscheinenden presseähnlichen Angebot “Welt” zitieren. Ob diese kurzen Textschnipsel unter das Zitaterecht fallen, wird vor Rechnungsstellung offenbar gar nicht geprüft.
- Andererseits übernehmen Sie den kompletten Artikel des Kollegen Markus Hündgen in dem oben genannten Text Ihres privaten presseähnlichen Angebots mit dem lapidaren Hinweis, als Gegner des Leistungsschutzrechts habe er sicherlich nichts gegen eine kostenlose Vollübernahme. Polemisch ausgedrückt: Folgt man dieser Argumentation, wäre es legitim, George W. Bush auf offener Straße zu erschießen, denn schließlich ist er ein bekennender Befürworter der Todesstrafe. Nicht so polemisch ausgedrückt: Es ist schon interessant, wie gleichgültig Ihnen die geltende Rechtslage auf einmal ist, wenn es um die Rechte Ihres politischen Gegners geht, bzw. wenn Sie “vorführen” wollen, “wie unangenehm ungenehmigte Kopien sind”.
- Ich mag es einfach nicht, wenn Menschen von Podium zu Podium pilgern und dort das hohe Lied auf das so genannte geistige Eigentum singen, während sie gleichzeitig mit den Rechten von Urhebern nach Tageslaune verfahren. Mein Lieber Herr Keese, Sie sind nicht Pippi Langstrumpf und Sie können sich die Welt nicht machen, wie sie Ihnen gefällt.
Hiermit stelle ich in Rechnung:
Online-Lizenz für das Portraitfoto “Markus Hündgen” zur Verwendung unter der Domain presseschauder.de:
Euro 500,00
Frechheits-Zuschlag von 100%:
Euro 500,00
zzgl. 7% Mwst.:
Euro 70,00
Summe:
Euro 1070,00
Zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf unten stehendes Konto.
Ich bedanke mich für die Nutzung meines Fotos, bitte Sie jedoch, sich künftig entweder an die Creative-Commons-Lizenzen zu halten oder sich mit mir vorher auf ein individuelles Lizenzmodell zu verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Sixtus
Anlage: Screenshot presseschauder.de vom 14.07.2011
P.S.: Da ich im Impressum Ihres presseähnlichen Angebots keinerlei ladungsfähige Anschrift finden konnte, schicke ich Ihnen diese Rechnung an die Adresse Ihres Arbeitgebers.
Nachtrag 15.07.2011: Ich habe mich telefonisch mit Christoph Keese geeinigt. Er wird 1.000 Euro an Creative Commons spenden. Dafür vergesse ich die Rechnung.



Da kommt er aber noch milde davon ;-)
Wieso eigentlich nur 7%? (dachte der ermäßigte Satz gilt nur für Printerzeugnisse)
Ganz hervorragend pariert. Bin gespannt, ob er zahlt.
Das mit dem mangelhaften Impressum finde ich übrigens noch viel interessanter als das Bild...
Ich habe übrigens gelernt: Normaler Fotopreis, 100% Aufschlag wegen ohne Freigabe und noch mal 100% Zuschlag weil ohne Urheberkennzeichnung ... also je nach Lesart mal drei oder vier anstatt nur einfach verdoppelt ... Aber das nur am Rande, ich denke, um die Summe geht es in diesem Fall ja eh nicht
Wohl mit Namensnennung, wie es "by-nc-sa" erfordert, aber mit durchaus kommerzieller Nutzung!
Oder gibt es eine "Individuelle Lizenzvereinbarung" mit WuV? ;-)
lassen Sie mich bitte die Mahngebühren für Sie bei Herrn Keese eintreiben, mich hat Ihre Rechnung sehr erfreut. Grüße aus Mainz Karl Keule
lassen Sie mich bitte die Mahngebühren für Sie bei Herrn Keese eintreiben, mich hat Ihre Rechnung sehr erfreut. Grüße aus Mainz Karl Keule
Dieter
Danke.
Danke Sixtus, super pariert!
Ich würde es deswegen auf der Rechnung nochmal hervorheben, da der Adressat ja offensichtlich unter gestörter Wahrnehmung leidet.
Was ich an der Übernahme besonders frech empfinde ist, dass so der Kontext der Kommentare verloren geht. Das Werk wird also aus seinem Zusammenhang gerissen, der Herrn Keese offensichtlich zu recht unangenehm ist.
Aus diesem Grund ist Verlinken auf die Originalsite anders zu bewerten, als eine komplette Übernahme, die allein dem Ziel dient, dem ursprünglichen Autoren und seinen Lesern die Kontolle über ihre Texte zu entzoiehen.
Weiterhin bitte ich um Abmahnung wegen fehlendem Impressum.
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Gemach, gemach. Ich verklagte mal (vor etwa 10 Jahren) einen Schallplatenhersteller, der ohne Fragen und ohne Erlaubnis eine Musik-LP von einem (bekannten) Musiker herstellte und verkaufte. Nschdem er auf Vorhaltung nicht reagierte, wurde er verklagt. Man berechnete die entgangene Musiker-Lizenz und verdoppelte den Betrag wegen der illegalen Nutzung. Man bekam natürlich Recht und nach etwa 5 Jahren auch den geforderderten Lizenzbetrag, aber das Gericht strich die Verdoppelung: das ginge nicht (!)
Es hängt also wohl vom jeweiligen Richter und den eigenen cleveren Anwälten ab?
http://www.wuv.de/nachrichten/digital/piratensender_bild_sixtus_vs_keese
Viel Erfolg, Mario!
das "Teflonschiff" aus den Kommentaren macht dem allerdings Konkurrenz.
Das ist doch einer von denen, die die "Kostenloskultur" im Internet immer so schlimm finden? Und genau diese Typen verstehen eben noch nicht einmal ansatzweise, was sie da eigentlich kritisieren.
Es geht dabei ja nicht um "kostenlos" - im Sinne von kostenlosem Bier - sondern es geht um Freiheit. Freie Verwendung und freie Weiterentwicklung, als auch - in diesem Sinne - kosten_freie_ Nutzung. Und natürlich gibt es innerhalb dieses ideologischen Kosmos auch Regeln. Im obigen Fall beispielsweise die Namensnennung.
Es ist übel, dass studierte Journalisten vom Schlage Kleese offensichtlich noch nicht einmal diese einfachen, leichtbegreiflichen Umstände verstehen können. Aber fett rumposaunen, wenns um gesellschaftliche Implikationen des Urheberrechts geht. Lächerlich!
Die Frage ist nur, was werden diese ganzen Leute, die sich hier für eine harte finanzielle Strafe einsetzen, wohl tun, wenn so ein Normalo-Blogger wieder ein Foto oder einen Text kopiert hat und vom Rechteinhaber die entsprechende Rechnung erhalten hat?
Ich weiß es schon :-)
Herzliche Grüße
Michael